Freelance-Market-News 12/2025

Liebe Leser,
das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu – und es war für viele Freiberufler und Selbstständige ein herausforderndes Jahr. Die angespannte Auftragslage und die wirtschaftliche Unsicherheit haben viele belastet. Dennoch gibt es auch positive Entwicklungen: Die Aktivrente nimmt Gestalt an, auch wenn Freiberufler zunächst außen vor bleiben. Und die Diskussion um die Statusfeststellung geht weiter.
In dieser Dezember-Ausgabe widmen wir uns der Frage, wie die neue Aktivrente Freiberufler benachteiligt. Dazu kommt wie immer der Gastartikel von Thomas Geiling, diesmal zum Thema Zielorientierung, Motivation und Ausstrahlung.
Außerdem beleuchten wir die wichtigsten Steueränderungen für 2026 und geben Ihnen Tipps, wie Sie noch vor Jahresende Steuern sparen können. Passend dazu zeigt Ihnen unser Freiberufler-Artikel, wie man systematisch ein vollwertiges Controlling im Unternehmen aufbaut.
Und natürlich darf auch am Jahresende unser traditioneller Freelance-Market-Witz nicht fehlen – diesmal zum Thema Jahresplanung.
Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Adventszeit, erfolgreiche letzte Geschäftswochen und einen guten Start ins neue Jahr 2026!
Ihr Rainer Kurz
Koalition will Aktivrente beschließen (Wirksamkeit ab 1.1.2026) und benachteiligt dabei die Freiberufler
Die neue Bundesregierung hat im Oktober 2025 beschlossen, das „Aktivrentengesetz“ auf den Weg zu bringen, das zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Die Regelung sieht vor, dass Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze freiwillig weiterarbeiten, bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Das bedeutet eine jährliche Entlastung von bis zu 890 Millionen Euro für die Betroffenen.
Was auf den ersten Blick wie eine sinnvolle Maßnahme gegen den Fachkräftemangel aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als problematische Benachteiligung: Die Aktivrente gilt ausdrücklich nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Minijobber sowie Land- und Forstwirte sind von der Steuerbefreiung explizit ausgeschlossen.
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat daher in seiner Mitteilung am 7. November die Bundesregierung scharf kritisiert und, zusammen mit weiteren Verbänden, eine Petition gestartet, um die Einbeziehung von Selbstständigen und Freiberuflern zu erreichen. Auch andere Berufsverbände fordern die Erweiterung der Regelung. Der BFB argumentiert, dass die Aktivrente zwar Menschen motivieren will, länger zu arbeiten, aber eben nicht die Freiberufler, obwohl gerade in den Freien Berufen der Mangel an Fachkräften eklatant sei.
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Grünen geantwortet, dass zunächst nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte profitieren sollen. Eine Evaluierung ist zwei Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen, bei der geprüft werden soll, ob die Regelung auch auf andere Erwerbsformen ausgeweitet wird. Am Montag, 1.12. wird es eine öffentliche Expertenanhörung des Finanzausschusses zum Gesetzesentwurf geben. Am Freitag, 5.12. finden die zweite und dritte Lesung im Bundestag statt. Noch am gleichen Tag soll dann die entscheidende Abstimmung des Bundestags über das Aktivrentengesetz folgen.
Aus Sicht des BFB ist diese Regelung ein weiteres Beispiel dafür, dass die Politik die spezifischen Bedürfnisse der freien Berufe nicht ausreichend berücksichtigt. Gerade ältere Freiberufler, die über jahrzehntelange Expertise verfügen und ihre Tätigkeit auch nach der Regelaltersgrenze fortsetzen möchten, werden durch diese Regelung gegenüber Angestellten deutlich schlechter gestellt.
In diesem Kontext rufen mehrere Verbände, wie z. B. der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) zur Teilnahme an der Petition „Aktivrente auch für Selbstständige: Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse!“ auf. Die Petition läuft noch bis zum 14. Dezember.
Gastartikel von Thomas Geiling: Arbeiten Sie an Ihrer Ausstrahlung!
Entscheidende Erfolgsfaktoren im Vertrieb sind Zielorientierung und Motivation. Neben der fachlichen Qualifikation Ihrer Vertriebsmitarbeiter sind Klarheit im Denken, innere Präsenz und Konsequenz in der Handlungsweise ausschlaggebend für den Verkaufserfolg Ihres Unternehmens. Die Leistungsfähigkeit und damit die Leistungsbereitschaft des Einzelnen wird darüber hinaus von der individuellen körperlichen Verfassung, dem betrieblichen Umfeld bis hin zu der Gestaltung des Arbeitsplatzes nachhaltig beeinflusst.
Eine positive Einstellung, das fachliche Können, sinnvolle Bewegung, gezielte Entspannung, die richtige Ernährung und das Wissen um den maßvollen Einsatz dieser ganzheitlichen „Werkzeuge“ bewirken zum Beispiel den erfolgreichen Umgang mit Stressoren. Damit beugen Sie Krankheiten vor, sichern die Arbeitskraft und steigern so die Leistungsfähigkeit.
In wissenschaftlichen Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass körperliches Training auch einen positiven Effekt auf das psychische Wohlbefinden von Menschen hat. Hormonelle Veränderungen (zum Beispiel die Ausschüttung von Serotonin) stimmen fröhlich, depressive Verstimmungen werden leichter überwunden oder entstehen erst gar nicht. Körperliches Training verhilft zu mehr Lebensqualität. Eigene Grenzen werden besser eingeschätzt und selbstgesteckte Ziele konsequenter verfolgt. Hier erlebte Erfolgserlebnisse stärken das Selbstwertgefühl.
Ein erfolgreiches Unternehmen funktioniert nicht nur nach dem Prinzip Geld gegen Arbeit. Engagierte Mitarbeiter und auch Freiberufler suchen Unternehmen, die hohen Einsatz würdigen und Bedürfnisse ernst nehmen. Erfolgreiche Menschen suchen neben der Anerkennung der Leistung eine Arbeitsumgebung, die Gesundheitspotentiale fördert und entwickelt.
Die wichtigsten Steueränderungen für Freiberufler 2026
Das Jahr 2026 bringt für Freiberufler und Selbstständige erneut eine Reihe von steuerlichen Veränderungen mit sich. Viele davon sind positiv – insbesondere beim Grundfreibetrag und der Pendlerpauschale. Allerdings gibt es auch neue Anforderungen, die beachtet werden müssen.
1. Höherer Grundfreibetrag bringt automatische Entlastung
Der Grundfreibetrag – die Grenze, bis zu der Einkommen steuerfrei bleibt – steigt 2026 auf 12.348 Euro. Das bedeutet auch für Freiberufler und Selbstständige, dass Sie automatisch weniger Einkommensteuer zahlen, ohne aktiv etwas unternehmen zu müssen.
Beispiel: Ein Freiberufler erzielt 2026 einen Gewinn von 12.300 Euro. Er muss darauf keine Einkommensteuer zahlen – weil dieser Betrag unter dem neuen Grundfreibetrag liegt. Im Vergleich: 2025 lag die Grenze noch bei 12.096 Euro.
Diese Steuerentlastung ist allerdings begrenzt. Die Bundesregierung hat bewusst eine moderate Erhöhung gewählt, da bereits Anpassungen in den Vorjahren erhebliche Spielräume geschaffen haben.
2. Solidaritätszuschlag entfällt für die meisten Freiberufler
Ab 2026 wird die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag erneut deutlich angehoben. Der Soli entfällt nunmehr völlig für Freiberufler, Selbstständige und Angestellte mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb von rund 75.000 Euro (ledig) oder 150.000 Euro (verheiratet).
Was bedeutet das praktisch? Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommensteuer und betraf bislang auch Menschen mit mittlerem Einkommen. Mit der Erhöhung der Freigrenze fällt dieser Zuschlag häufig weg – eine spürbare Ersparnis für viele Selbstständige.
3. Neue Pendlerpauschale: Jetzt ab dem 1. Kilometer
Eine bedeutende Neuerung betrifft Freiberufler, die in externen Büros, Co-Working-Spaces oder anderen Betriebsstätten arbeiten. Die Pendlerpauschale wird bereits ab dem 1. Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer erhöht. Bislang galt 30 Cent bis zum 20. Kilometer, ab dem 21. Kilometer 35 Cent.
Wichtig für Freiberufler: Diese Pauschale können Sie nutzen, um Fahrtkosten zu Ihrem Büro oder zu Kundenprojekten als Betriebsausgaben abzusetzen. Die Regelung vereinfacht die Kalkulation erheblich.
4. Höhere Minijob-Grenzen für Betriebshelfer
Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich die monatliche Minijob-Grenze auf 603 Euro. Diese Regelung betrifft Freiberufler, die gelegentlich Minijobber beschäftigen oder als Minijobber tätig sind.
Hinweis: Diese Grenze ist sozialversicherungsfrei – wer diese Summe überschreitet, fällt in die volle Sozialversicherungspflicht.
5. Degressive Abschreibung für Investitionen
Eine wichtige Neuerung für Freiberufler mit Gewinn: Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden, wird wieder ermöglicht. Die degressive Abschreibung beträgt das 3-fache der linearen Abschreibung, maximal 30%.
Praktisches Beispiel: Ein Freiberufler erwirbt im Januar 2026 eine Ausrüstung für 20.000 Euro mit 8 Jahren Nutzungsdauer. Mit degressiver Abschreibung kann er 2026 bereits 6.000 Euro (30% von 20.000 Euro) abschreiben – statt wie bei linearer Abschreibung nur etwa 2.500 Euro pro Jahr. Dies bietet gerade in Gründungs- und Wachstumsphasen erhebliche Steuerersparnisse.
Kombinationsmöglichkeit: Die degressive Abschreibung kann in KMU zusätzlich mit Sonderabschreibungen kombiniert werden, was Abschreibungen von bis zu 70% im Anschaffungsjahr ermöglicht.
6. Erhöhte Sozialversicherungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) für Kranken- und Rentenversicherung steigen 2026:
Krankenversicherung: 69.750 Euro pro Jahr / 5.812,50 Euro monatlich (2025: 66.150 Euro / 5.512,50 Euro)
Rentenversicherung: 101.400 Euro pro Jahr / 8.450 Euro monatlich (2025: 96.600 Euro / 8.050 Euro)
Freiberufler mit höherem Einkommen müssen mit teilweise deutlich höheren Beitragszahlungen rechnen. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Freiberufler sollten ihre individuelle Situation überprüfen.
7. KfW-StartGeld erhöht Fördergrenzen
Für junge Freiberufler und Gründer gibt es gute Nachrichten: Ab 1. Dezember 2025 erhöht die KfW die Förderlimits des “ERP-Gründerkredits – StartGeld”:
Gesamtförderhöchstbetrag: von 125.000 Euro auf 200.000 Euro
Betriebsmittelfinanzierung: von 50.000 Euro auf 80.000 Euro
Diese Erhöhung berücksichtigt die gestiegenen Investitions- und Betriebsmittelkosten. Die Abruffrist wird zugleich von 9 auf 12 Monate verlängert.
Tipps, wie Sie 2025 noch Steuern sparen können
Die letzten Wochen des Jahres bieten noch Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast für 2025 zu optimieren. Hier die wichtigsten Tipps:
1. Investitionen und Ausgaben vorziehen
Führen Sie geplante Investitionen, Reparaturen oder Anschaffungen noch im Dezember 2025 durch. Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) wirken sich Ausgaben im Jahr der Zahlung steuermindernd aus. Besonders bei größeren Investitionen kann dies mehrere tausend Euro Steuern sparen.
2. Zahlungsfluss optimieren
Bei EÜR gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Ziehen Sie Ausgaben ins laufende Jahr vor und verschieben Sie wenn möglich Einnahmen ins neue Jahr. Erstellen Sie Rechnungen für erbrachte Leistungen erst Anfang Januar 2026, wenn der Zahlungseingang dann erfolgt.
3. Private Krankenversicherung vorausbezahlen
Zahlen Sie Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung im Voraus. Der dreifache Jahresbeitrag ist als Vorauszahlung zusätzlich steuerlich absetzbar und kann die Steuerlast erheblich senken.
4. Geschenke an Geschäftspartner
Die Freigrenze für Geschenke an Geschäftspartner liegt seit 2024 bei 50 Euro pro Person und Jahr (zuvor 35 Euro). Achten Sie darauf, alle Geschenke ordnungsgemäß zu dokumentieren und die Namen der Beschenkten sowie den Anlass zu notieren.
5. Arbeitszimmer absetzen
Wenn Sie ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, das den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet, können Sie alle Kosten vollständig als Betriebsausgaben absetzen. Dazu zählen anteilige Miete, Nebenkosten, Renovierungskosten und Einrichtung.
6. Rückstellungen bilden und Investitionsabzugsbetrag nutzen
Bilanzierungspflichtige Unternehmen sollten prüfen, ob Rückstellungen für absehbare Risiken oder Verpflichtungen gebildet werden können. Dies reduziert den Gewinn und damit die Steuerlast.
Planen Sie für die kommenden Jahre größere Investitionen? Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Sie bis zu 50% der geplanten Anschaffungskosten bereits im laufenden Jahr gewinnmindernd geltend machen.
Artikel unserer Freiberufler: Aufbau eines vollwertigen Controllings
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem Artikel in den Freelance-Market-News kurz vorstellen. In dieser Ausgabe präsentieren wir Ihnen den Freelancer Nr. 1956 aus der Kategorie “Finanzexperte”. Der Industriekaufmann aus Pfronten im Allgäu ist auch geprüfter Bilanzbuchhalter.
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Ich sorge für nachhaltige Rentabilitätssteigerung in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Im Verlauf meiner mehr als zwanzigjährigen selbstständigen Tätigkeit als Bilanzbuchhalter habe ich mich in Verbindung mit der Anfertigung von Buchhaltungen auf die Kostenüberwachung, Kostensenkung und damit Rentabilitätssteigerung von kleinen und mittleren Unternehmen spezialisiert.
Durch den Aufbau eines vollwertigen Controllings und die Integration in die Bearbeitungs-Systematik der Buchführung (strategische Buchführung) kann ich Ihnen die sonst üblichen Zusatzkosten für eigenständige Controlling-Systeme sparen, da die erforderlichen Controllingdaten unmittelbar über die Buchführung bereitgestellt werden. Die laufenden Kosten für eine solche ´strategische Buchführung´ erfordern somit nur einen geringen Mehraufwand gegenüber der herkömmlichen Buchführung.
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Freelance-Market-Witz des Monats: Jahresplanung
Drei Freiberufler sitzen am 31. Dezember zusammen und sprechen über ihre Pläne für das neue Jahr.
Sagt der erste: "Ich habe mir vorgenommen, 2026 meinen Stundensatz um 20% zu erhöhen."
Der zweite: "Ich will endlich meine Website aktualisieren und mehr in Marketing investieren."
Der dritte: "Und ich nehme mir vor, meine Vorsätze vom letzten Jahr umzusetzen – Stundensatz erhöhen und Website aktualisieren..."
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